19.10.2020

Stellungnahme der Evangelischen Freikirche „Lebensquelle“ e.V. zur Veräußerung des Grundstücks an der Hamburger Straße 22A

Wir, die evangelische Freikirche „Lebensquelle“ e.V., haben das Grundstück an der Hamburger Straße 22A, 49084 Osnabrück an eine Tochtergesellschaft der Aloys & Brigitte Coppenrath Stiftung veräußert.
Über den Stillstand auf dem gesamten Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs waren auch wir nicht erfreut und haben deshalb nach einer konstruktiven Lösung gesucht, die für alle Beteiligten einen positiven Ausgang haben sollte.
Es liegt auch in unserem Interesse, dass die Stadtentwicklung an diesem bedeutsamen Standort weitergeht. Deshalb sind wir froh darüber, das Gelände der Aloys & Brigitte Coppenrath Stiftung übergeben zu können, die bereits angekündigt hat im Ringlokschuppen ein Zentrum für künstliche Intelligenz aufzubauen.
Wir wünschen viel Erfolg dabei – auch für die zukünftigen Projekte auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände!

Evangelische Freikirche „Lebensquelle“

09.10.2016

Interviewablauf mit den Pastoren der „Lebensquelle e.V.“

Als Öffentlichkeitsarbeitsteam der evangelischen Freikirche „Lebensquelle“ sind wir einigen Fragen auf den Grund gegangen, die sich unserer Meinung nach viele Bürger der Stadt Osnabrück stellen. So haben wir nun unsere drei Gemeindepastoren befragt und hoffen damit einen guten Einblick in unsere Gemeindearbeit zu schaffen!

PR-Team: In den letzten Jahren wurde relativ viel über die evangelische Freikirche „Lebensquelle“ in den Medien berichtet. Der Konsens der Medienberichte lief vor allem darauf hinaus, dass ihr eine Sekte seid. Aus diesem Grund möchten wir zunächst die Frage stellen: Wer seid ihr überhaupt?

Pastor Ochs: Wir sind eine evangelische Freikirche, in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die der weltweiten Pfingstbewegung angehört. Als eine von 778 freien Christengemeinden sind wir dem Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (B.F.P) als KdöR angeschlossen. An den Sonntagsgottesdiensten sind es ca. 650 Gemeindebesucher verschiedenster Nationalitäten.

PR-Team: Da es in Deutschland viele christliche Gemeinden mit den unterschiedlichsten Auffassungen gibt, würden gerne von euch wissen mit welchem Glaubensbekenntnis ihr euch identifiziert?

Pastor Holm: Wir glauben an Gott, den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist, wie er uns im Alten und Neuen Testament bezeugt wird. Wir vertreten eine Glaubenslehre, wonach der Mensch nur aus Gnade und durch den Glauben an das Evangelium von Jesus Christus vor Gott gerechtfertigt werden kann. Die Bibel ist Maßstab für unsere Lehre und unser Leben. Wir glauben, dass Jesus Christus der Sohn Gottes ist, der für die Sünden der ganzen Menschheit gestorben ist und wir glauben an seine Auferstehung.
Wir glauben auch, dass er kommen wird um seine Gemeinde abzuholen.

PR-Team: Was bedeutet Pfingstgemeinde und was unterscheidet euch von anderen Kirchen?

Pastor Ochs: Die Geschichte der Pfingstgemeinde nimmt ihren Anfang am Pfingsttag als der Heilige Geist auf die Nachfolger Jesu ausgegossen wurde. Das ist der Tag, an dem der Grundstein der ersten Gemeinde gelegt wurde. (Die Bibel, Apostelgeschichte, 2. Kapitel)
Weil wir das Evangelium praktizieren wollen, legen wir Wert auf die Gaben des Heiligen Geistes, die dann auch im Gottesdienst eingesetzt werden. In diesem Punkt unterscheiden wir uns auch von einigen anderen Gemeinden, die die Gaben des Heiligen Geistes nur zum Teil oder gar nicht praktizieren. Des Weiteren ist ein zentraler Bestandteil unseres Gottesdienstes die Lobpreis- und Anbetungszeit, die auch als eine Gebetszeit umschrieben werden kann in der wir, angeführt von unserer Musikgruppe, moderne Anbetungslieder singen. Alle Liedtexte haben dabei eine klare Ausrichtung, nämlich die Verherrlichung unseres Gottes.

PR-Team: Was habt ihr für Gemeindeaktivitäten?

Pastor Neufeld: Wir bieten mehrere Aktivitäten für jung und alt in unsere Gemeinde an. Unter anderem sind dies Gottesdienste für Kinder, Teenager, Jugendliche und Erwachsene. Die sogenannten Royal Ranger, also Pfadfinder, die eine christliche Ausrichtung haben. Gemeindefreizeiten, Familientreffs, Hauskreise, auch als Smallgroups bekannt, unser Café, dass immer sonntags geöffnet hat. Jeden Freitag treffen sich abends immer die Jugendlichen zum Gottesdienst und unternehmen danach meist was zusammen. Nicht zu vergessen unsere Musikgruppe, die regelmäßig ihre Proben durchführt und jeden Sonntag den Lobpreisdienst leitet. Des Weiteren ist auch unsere Seelsorgearbeit zu nennen, die regelmäßig sogenannte Encounter durchführt.

PR-Team: Encounter – was bedeutet das?

Pastor Holm: Encounter heißt nix anderes als Begegnung, eine besondere Begegnung mit Gott, mit seiner Liebe und mit sich selbst. Menschen kommen mit verschiedenen Problemen oder Belastungen zu uns, deswegen bieten wir die drei Tage an um Ihnen zu helfen, sie zu ermutigen und aufzubauen. Es werden verschiedene Themen vorgetragen, danach werden einzelne Seelsorgegespräche geführt und viel gebetet. Oftmals erleben wir, dass Menschen frei werden von Ängsten und Schuldgefühlen. Dies geschieht unter anderem durch Vergebung und loslassen was auch öfters mit innerer wie auch physischer Heilung einhergeht. Die Menschen erleben die Liebe des himmlischen Vaters. Des Weiteren werden während des Encounters Seminare durchgeführt, wie der Mensch das Herz Gottes besser verstehen kann und sein Leben als Christ. Beichte und Buße sind dort zentrale Punkte.

PR-Team: Glauben sie alles, was in der Bibel steht?

Pastor Neufeld: Alles was in der Bibel steht, glaube ich. Wir berufen uns insbesondere auf das Neue Testament. Wichtig ist uns auch die Übersetzung, denn es gibt Übersetzungen, die einem falschen Interpretationsansatz folgen. Wir nehmen die Bibel ernst. Wie alle anderen Kirchen berufen wir uns auch auf die Bibel.

PR-Team: Widerspricht die Bibel denn nicht der Wissenschaft?

Pastor Ochs: Keineswegs. Im Gegenteil! Historische Berichte werden immer wieder von Wissenschaftlern bestätigt. Wir glauben an einen übernatürlichen Gott, dem das Universum untergeordnet ist. Er kann im Gegensatz zu den Naturgesetzen Zeichen und Wunder tun.

PR-Team: Welchen Stellenwert räumt ihr der Familie im Gemeindeleben ein?

Pastor Ochs: Familie ist der wichtigste und tragende Teil der Gesellschaft. Alles fängt mit der Familie an. Kinder werden zu dem erzogen, was sie später werden. Die „Familie“ ist eine von Gott gegebene natürliche Institution. Familien sind das Fundament des Lebens. Familien sind die Grund-Einheiten, die unsere Gesellschaft aufbauen. Jeder verbringt die meiste Zeit seines Lebens in einer Familie und die Beziehungen in der Familie prägen unser ganzes Leben. Gute zwischenmenschliche Beziehungen sind wichtig im Beruf, in der Freizeit, im öffentlichen Leben usw. Wichtig zu erwähnen ist, dass für uns Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Es gibt keine „Zwangsehe“. Jeder darf seinen Lebenspartner selbst wählen. Und über die Familienplanung entscheidet jedes Ehepaar eigenständig. Diese Punkte nenne ich hier explizit noch einmal, da in den Medien hier vieles verdreht und in ein falsches Licht gerückt wurde.

PR-Team: Welche Werte lebt ihr in der Familie?

Pastor Neufeld: Liebe. Annahme. Wertschätzung. Einander ehren, achten, respektieren vor allem auch den Willen des Nächsten. Hilfsbereitschaft. Dabei ist die beste Schule das Vorleben. Nicht was du sagst zählt, sondern was du tust. Einer der wichtigsten Aufgaben und Herausforderungen ist unsere Kinder zu lieben und die Familie zu stärken. Die Geborgenheit, das Vertrauen und der Schutz der Familie, ist entscheidend für die Entwicklung. Kinder sollen eine gute Beziehung zu ihren Eltern haben. Jedes Kind braucht Liebe. Die Liebe hält unsere Gesellschaft. Die Bibel sagt, wir müssen unsere Kinder lieben, aber auch erziehen. Ich bin gegen Schläge bzw. Gewalt. Ich sehe, dass es gut ist, wenn Eltern die Fähigkeit besitzen den Kindern auf andere moralische Art und Weise zu zeigen, was richtig ist.

PR-Team: Da ihr nicht der Landeskirche angehört und somit nicht vom Staat finanziert werdet, stellt sich die Frage, wie ihr euch finanziert.

Pastor Ochs: Es ist richtig, dass wir als Freikirche und als Verein von den Beiträgen und Spenden der Mitglieder und Besucher auf freiwilliger Basis finanziert werden. Außerdem gibt es keine Pflichtbeiträge im Gegensatz zu anderen gängigen Vereinen wie z.B. Sportvereine, die monatlich einen Pflichtbeitrag erheben. Die Spenden sind teilweise mit der Kirchensteuer vergleichbar, es wird jedoch kein Beitrag von uns eingezogen, sondern wird immer freiwillig von den Mitgliedern gezahlt.

PR-Team: Was bedeutet „der Zehntel“? Gibt es eine Verpflichtung als Mitglied den Zehntel zu zahlen?

Pastor Ochs: Wie alle anderen Freikirchen finanzieren wir uns losgelöst vom Staat und erhalten Beiträge und Spenden von Mitgliedern und Besuchern. Es besteht jedoch keine Pflicht. Alles was in der Gemeinde passiert ist absolut freiwillig. Es besteht keine Kontrolle und keine verbindlichen Pflichten. Wir haben ehrenamtliche Arbeiten, die natürlich auch verantwortungsbewusst ausgeführt werden sollten. Letztendlich spiegelt es die Herzenshaltung zu Gott und zu der Gemeinde wider.

PR-Team: Ist das was die Pastoren sagen Gesetz? Inwieweit müssen die Mitglieder dem Folge leisten was von Vorne gesagt wird?

Pastor Holm: Nicht Gesetz. Was wir sagen, muss biblisch fundiert sein. Jedes Mitglied und jeder Christ darf und soll das anhand der Bibel prüfen. Die Aufgabe ist die Menschen zum Glauben führen, aufbauen und zurüsten. Wir lehren auf Grund der Bibel und nur das Wort Gottes ist unser Wegweiser.

PR-Team: Also befürwortet ihr kritisches Denken und das Hinterfragen von euren Äußerungen?

Pastor Neufeld: Ja, alle sollten kritisch denken, damit auch ich mich hinterfrage. Kritik ist gefragt. Wir sind auch Menschen und können auch Fehler machen. Jeder sollte kritisch sein.

PR-Team: Was hat es mit dem Verein „Arche Osnabrück e.V“ auf sich?

Pastor Ochs: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die „Arche“ ein eigenständiger Verein ist und wir als Pastoren dort nicht im Vorstand vertreten sind. Die Arche ist eine Wohngemeinschaft, die aus der Not und aus dem Wunsch heraus entstanden ist, Menschen, die in Drogenabhängigkeit oder Alkoholsucht geraten sind, wieder aufzubauen, damit sie wieder in die Gesellschaft integriert werden. Den Entzug von Drogen oder Alkohol zu überstehen, ist eine Sache. Dauerhaft ohne Drogen oder Alkohol zu leben, ist dagegen deutlich schwerer. Das Ziel ist es den Bewohnern der Arche den Weg zu einem suchtmittelfreien Leben zu erleichtern und sie dabei zu begleiten. Dabei gilt einer starker Augenmerk auf der Präventionsarbeit.

PR-Team: Wie steht ihr zu anderen Glaubensgemeinschaften und Religionen?

Pastor Ochs: Einmal im Quartal treffen wir uns mit allen Pastoren der evangelischen Freikirchen in Osnabrück und beten füreinander. Darüber hinaus sind wir Gastmitglied der ACK (Arbeitskreis christlicher Kirchengemeinden) und Vollmitglied der Evangelischen Allianz. Wir wollen uns gegenseitig unterstützen, indem wir auch um Rat fragen. Wir respektieren einander. Mein Gebet: Gott segne jeden Pastor und jede Gemeinde. Andere Religionsgemeinschaften achten und respektieren wir.

PR-Team: Haltet ihr euch für etwas Besseres?

Pastor Ochs: Als Christen sind wir keine „besseren“ Menschen. Wir bemühen uns nach der Bibel „gute Menschen“ zu sein, aber das gelingt nicht jedem Christen.

PR-Team: Kommt es durch euren Glauben zu einer Abschottung in der Gesellschaft?

Pastor Ochs: Nein, keinesfalls. Genau andersrum: wir wollen offen und transparent sein. Unser Glaube sagt: wir sollen alles von unserer Seite tun um Frieden und Gemeinschaft mit den anderen zu haben. Wir haben uns nicht isoliert und auch keine Parallelgesellschaft aufgebaut, wie es zum Teil in den Medien berichtet worden ist. Wir sind eine evangelische Freikirche, die Ihren christlichen Glauben auslebt und dies in einem christlichen Land. Wir akzeptieren und befolgen die gesetzlichen Regelungen in diesem Staat. Natürlich entnehmen wir unsere Werte aus der Bibel und leiten daraus auch unsere Moralvorstellungen ab. Das heißt aber auf keinen Fall, dass wir uns isolieren und abschotten. Unsere Türen sind für jedermann offen. Jeder kann selbst entscheiden, wann er kommen und wann er gehen will. In unserer Kirchengemeinde ist eine Vielfalt von Menschen zu finden, die sich integrieren und alles andere als isoliert leben. So werden Sie bei uns Studenten, Auszubildende, Erzieher, angehende Lehrer, im allgemeinen Menschen mit ganz gewöhnlichen Berufen vorfinden, die alle ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Des Weiteren sind wir von einem Sektenbeauftragten geprüft worden und haben daraufhin eine Bestätigung erhalten, dass wir auch aus offizieller Sicht keine Sekte sind.

Anmerkung: An einigen Stellen wurden Grammatikkorrekturen vorgenommen, um die Lesbarkeit zu verbessern.

19.05.2016

Stellungnahme im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans 370

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans 370 nehmen wir als Eigentümerin einer Teilfläche des in Rede stehenden Bebauungsplans nachfolgend Stellung.

I. Historischer Ablauf
Der Ausgangspunkt des hier zur Diskussion stehenden Sachverhalts ist, dass die Stadt Osnabrück im Jahre 2012 das in Rede stehende Grundstück uns als Evangelischer Freikirche Lebensquelle e.V. zum Kauf angeboten hat.
In diesem Rahmen wurde seitens der Stadt Osnabrück ausdrücklich auf die Möglichkeit des Baus einer Kirche bzw. Gemeindezentrums hingewiesen, so dass es dann auch zum Kauf des Grundstücks am Güterbahnhof kam.
Dabei wurden wir aufgefordert, detailliert unser Vorhaben zu schildern und uns gleichsam ebenso vorzustellen.
Wir und unser Bauvorhaben wurden dem Stadtrat in einem sechsseitigen Schreiben mit drei weiteren Anlagen durch den ehemaligen Stadtbaurat Griesert ausführlich vorgestellt.
Schließlich hat der Rat, und zwar alle Fraktionen, diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt bzw. auf das Vorkaufsrecht verzichtet.
Um es ganz deutlich zu formulieren, das gesamte Vorhaben wurde seitens des Rates weder beanstandet noch kritisiert, sondern einstimmig beschlossen.
Zu dem Bauvorhaben selbst sei ausgeführt, dass keinerlei staatliche Mittel beantragt wurden und das gesamte Projekt vom Kauf bis zur Ausführung eigenverantwortlich gehandhabt wurde und wird.
Ferner wurde im Jahre 2012 bezugnehmend auf den Flächennutzungsplan ein Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat der Stadt Osnabrück gefasst, der explizit den Bau eines Gemeindezentrums respektive einer christlichen Kirche vorsieht, mithin die Schaffung eines Mischgebietes.
Dort heißt es: “Dort sollen kirchliche und kulturelle Nutzungen möglich sein.“
Dieser Beschluss wurde nicht nur durch den Rat der Stadt Osnabrück einstimmig gefasst, sondern die Stadt hat zugunsten unserer Evangelischen Freikirche auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.
In der Gesamtschau des schriftlich dokumentierten Verhaltens der Stadt Osnabrück bis zu diesem Zeitpunkt ergab sich auch unter juristischen Gesichtspunkten ein Vertrauensschutz auf die Rechtmäßigkeit, Durchführbarkeit und vor allem auf die zu erwartende formellen Genehmigung unseres Bauvorhabens.
In der Folgezeit wurde über uns durch verschiedene Berichte und Medien ein Bild gezeichnet, das der Realität eben nicht entspricht.
So wurde teilweise das Bild einer christlichen Sekte gezeichnet und dieses durch entsprechenden negativen Sprachgebrauch der Berichterstatter verstärkt.
Darauf sei entgegnet, dass wir mitnichten eine solch gesellschaftsferne Sekte sind, sondern Mitglied des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden und Teil der christlichen Pfingstbewegung mit mehr als 8 Millionen Mitgliedern und insgesamt weltweit die drittgrößte Religionsgemeinschaft sind.
Wir sind somit eine weltweit anerkannte und legitimierte Evangelische Freikirche.
Bei kirchengeschichtlicher Betrachtung ist die Pfingstbewegung als Teil in einer Kette gottgegebener christlicher Bewegungen durch die Jahrhunderte, beginnend mit der Gründung der ersten Gemeinde in Jerusalem zu Pfingsten, einzuordnen.
Die direkten Wurzeln der jüngeren Geschichte sind in der Heiligungsbewegung des 19. Jahrhunderts und in den pfingstlichen Aufbrüchen des 20. Jahrhunderts zu suchen.
Weltweit betrachtet bildet die Pfingstbewegung die größte Konfessionsfamilie evangelischer Prägung.
Dennoch zeigen die geschilderten Ereignisse, dass die Stadt Osnabrück diese Wahrnehmung nicht hat, oder sich dieser verschließt.
Fakt ist: Die Stadt Osnabrück hat in Ihrer Begründung zum Bebauungsplan rechtswidrig aus einem geplanten Mischgebiet ein reines Gewerbegebiet gemacht und kirchliche sowie kulturelle Nutzung schlichtweg untersagt.
Der neue Bebauungsplan 370 vom 01.03.2016 sieht nunmehr vor, eine ausschließliche gewerbliche Nutzungsstruktur zu schaffen.
Erklärt dieser Sinneswandel auf Seite 10 der Begründung zur Vorlage VO/2016/6847, in der es wortwörtlich heißt:
„ Die geplante kirchliche Nutzung sowie der dargelegte angestrebte Nutzungskanon von Kirchengemeinde und Investoren stehen dem von Seiten der Stadt seit Jahren angestrebten Charakter des Areals als Gewerbegebiet deutlich entgegen und würden dem Schwerpunkt von einer gewerblichen Nutzung hin zur kirchlichen und sozialen Einrichtungen bis hin zu Wohnen und Wohnfolgeeinrichtungen verlagern. Die von Seiten der Stadt angestrebte gewerbliche Nutzung würde durch die Realisierung von Wohnnutzungen, insbesondere aufgrund des dann erforderlichen Schallschutzes für das Wohnen stark eingeschränkt. Diese könnte auch bereits bestehende Betriebe im Umfeld betreffen und ist zwingend zu vermeiden. Zudem befindet sich das Areal des Güterbahnhofs in einer solitären Lage, die nur über eine einzige Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz verfügt und zudem von Gewerbe- und Industrienutzungen umgeben ist. Darüber hinaus erfolgt in unmittelbarer Nachbarschaft auch weiterhin der lärmintensive Rangierbetrieb der DB.
Vor dem Hintergrund der gegebenen Rahmenbedingungen und der städtebaulichen Zielsetzung der Entwicklung eines Gewerbegebietes wird die Berücksichtigung von Wohnnutzungen im Plangebiet als gebiets- und nachbarschaftsunverträglich eingeschätzt und daher im Bebauungsplan ausgeschlossen.
Zur Wahrung des angestrebten Gebietscharakters und zur Vermeidung von Einschränkungen für die vorhandenen Nutzungen in der Nachbarschaft sollen auch die vorgesehenen Wohnfolgenutzungen sowie Nutzungen, die regelmäßig in Wohnquartieren oder in deren unmittelbarer Nachbarschaft anzusiedeln sind (Kita und Schule) sowie kirchliche Nutzungen, im Plangebiet ausgeschlossen werden. Dadurch sollen die verfügbaren Flächen bestmöglich für die angestrebte gewerbliche Nutzung bereitgestellt werden.“
Das bedeutet im Klartext, dass entgegen des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses sowie der seitens der Stadt Osnabrück getätigten Zusagen keine Kirche bzw. kein Gemeindezentrum gebaut werden darf.
Dass gerade dieses trotz vorangegangener Zusagen nun ausgeschlossen werden soll, rechtfertigt mutmaßlich wohl den Vorwurf der Diskriminierung und unzulässigen Glaubensausübung auf dem eigenen Grundstück.
Es werden Scheinargumente wie Schallschutz und Gebietscharakter vorgeschoben, um schlichtweg einer Glaubensgemeinschaft in Ihrer Existenz und Ausübung Ihres Glaubens zu gefährden.
Vielmehr ist ein reines Gewerbegebiet geplant, dessen Erforderlichkeit diesseits stark bezweifelt wird.
Ergänzend sei noch angeführt, dass gleichzeitig auch jegliche Kultur ebenso verbannt wird

II. Schallschutz
Eingangs sei gesagt, dass diesseits der Eindruck entstanden ist, dass der Rat der Stadt Osnabrück nicht alle entscheidungserheblichen Fakten im Zeitpunkt der Abstimmung über den Entwurf zum Bebauungsplan kannte.
Ein wesentliches Argument der Begründung des Entwurfs zum Bebauungsplan ist der Schallschutz.

Es wird in der Begründung zu dem Entwurf des Bebauungsplans 370 dazu ausgeführt, dass aus schallschutztechnischen Gründen lediglich ein Gewerbegebiet auf dieser Fläche ausweisbar ist.
Dieses Argument ist nicht nur sachlich falsch, sondern wird nach diesseitiger Auffassung auch irreführend eingesetzt.
Verschwiegen wird dabei nämlich die Fragestellung des Gutachtens, mithin der Gutachtenauftrag.
Dieser lautete nämlich gerade nicht, dass geprüft werden solle, welche Art von Baugebiet auf dem in Rede stehenden Gelände zulässig sein soll, also Mischgebiet oder Gewerbegebiet, sondern bezog sich nur auf die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Gewerbegebiet dort ausgewiesen werden kann.
Konkret wurde die Ausweisung eines Mischgebietes bzw. die gutachterliche Untersuchung bereits durch die Fragestellung, mithin den Gutachtenauftrag, ausgeschlossen.
Das Schallschutzgutachten des Sachverständigenbüros Renk/Marsberg kommt in seinem Gutachten zu dem gleichen Ergebnis, was die Zahlen und Werte anging. Bei offener Fragestellung kam heraus, dass Teile des Gebietes durchaus als Mischgebiet ausgewiesen werden können, dort also sogar Wohnungsbau möglich ist.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass diesseits davon ausgegangen werden muss, dass dem Stadtrat bei der Beschlussfassung am 05.04.2016 dieses Gutachten mutmaßlich gerade nicht bekannt war.
Dafür spricht eine eindeutige Äußerung des Ratsherrn Cheeseman, der in der „Hasepost“ diese Unkenntnis gerade moniert.
In eine ähnliche Richtung hat sich auch Herr Florysiak von der Demokratischen Mitte Deutschlands geäußert.
Aus unserer Sicht ergibt sich das Bild, dass der Stadtrat eine Entscheidung über den Entwurf zu einem Bebauungsplan getroffen hat, ohne entscheidungserhebliche Parameter zu kennen, in diesem Fall das Gutachten des Sachverständigenbüros Renk/Marsberg.
Spätestens in der Sitzung vom 05.04.2016 hätte die Verwaltung der Stadt Osnabrück nach diesseitiger Auffassung die Gelegenheit nutzen müssen, dass seit 2013 bekannte Gutachten in die Entscheidungsfindung des Rates einfließen zu lassen.
Wenn man jetzt noch die Ziele der Stadt Osnabrück hinsichtlich der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes in Osnabrück hinzuzieht, wird die Einschränkung des Gutachterauftrages hinsichtlich der Frage der Möglichkeit der Schaffung von Wohnraum in Teilgebieten noch weniger nachvollziehbar.
Konkret würde man sich hier die Chance, das Problem der Wohnungsnot auf der Sachebene wenigstens lindern zu können, indem man diese Frage hätte gutachterlich untersuchen lassen, verbauen.
Das wurde aber mutmaßlich kategorisch von Beginn an ausgeschlossen, wobei sachliche Argumente für diese Vorgehensweise bis dato nicht erkennbar sind.
Im Ergebnis jedenfalls sind die schallschutztechnischen Einwendungen gegen ein Mischgebiet vollumfänglich widerlegt.
Dazu sei abschließend zu diesem Komplex auf mögliche Schadensersatzansprüche hingewiesen, der möglicherweise auch gegen den Stadtrat bzw. seien Mitglieder entstehen könnte, wenn man eine Hochwertfläche, welche de facto Mischgebietscharakter aufweist, zu einem reinen Gewerbegebiet abwertet.

III. Vorratsfläche
Die Ausweisung als reine Gewerbefläche als Vorratsfläche dürfte ebenfalls als rechtswidrig zu qualifizieren sein, da dadurch in nicht rechtskonformer und somit unzulässiger Weise in unser Grundrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes eingegriffen werden könnte.
In interfraktionellen Gesprächen am 02.05.2016, an denen Vertreter unserer Gemeinde teilnehmen durften, wurde dieses Argument wiederholt.
Schließlich wurde angeführt, dass die Ausweisung von Gewebegebieten auch vor dem Hintergrund rückläufiger Steuereinnahmen erforderlich sei, da die Ausweisung als Gewerbegebiet zu erhöhten und dringend benötigten Steuereinnahmen führen werde.
Ebenso wurde auf VW als möglicher Interessent für dieses Gelände genannt.
Diese Argumente überzeugen ebenfalls nicht.
Die Stadt ist nämlich gerade nicht Eigentümerin des Geländes am Güterbahnhof und kann demnach zwar entscheiden, was dort gebaut werden darf, aber nicht, ob dort gebaut wird.
Somit kann die Stadt Osnabrück auch selbst gar keine Betriebe dort ansiedeln.
Folglich ist allein die Ausweisung einer nicht im Eigentum der Stadt Osnabrück stehenden Fläche nicht geeignet, dort Vorratsflächen für Gewerbe anzusiedeln und im Ergebnis Steuereinnahmen aus Gewerbebetrieb zu generieren.
Allein die Ausweisung einer Fläche als Gewerbefläche führt nicht zwangsläufig zur Generierung von Steuereinnahmen, denn allein im benachbarten Hasepark sind noch genügend Freiflächen vorhanden.
Ferner hat unserem Kenntnisstand nach VW bis zum heutigen Tage kein Interesse oder Bedarf für dieses Gelände an den Tag gelegt bzw. bekundet.
Gleiches gilt für die ca. 70 Hektar großen Flächen an der ehemaligen Limbergkaserne, an denen VW ebenfalls kein Interesse hatte, wie deutlich in Gesprächen mit den Eigentümern signalisiert wurde.
Abschließend sei dazu ausgeführt, dass bis zum heutigen Tage die Stadt Osnabrück keinen konkreten Bedarf für diesen Gesichtspunkt nachgewiesen hat.
Vor diesem Hintergrund ist das Argument, dass die Stadt dringend Gewerbeflächen benötigt und daher das Gelände am Güterbahnhof entkräftet.
In der Bewertung kommt dieses Vorgehen einer Enteignung gleich, die einer gerichtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten wird.

IV. Wahrung des Gebietscharakters
Ein weiterer Gesichtspunkt der Begründung des Entwurfs zum Bebauungsplan ist die Wahrung des „angestrebten Gebietscharakters“ durch Ausschließung kirchlicher und kultureller Nutzung.
Der Gebietscharakter soll ein Gewerbegebiet sein, so die offizielle Sprachregelung.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass neben unserer gewerblichen Nutzung die kirchliche Nutzung ca. 1,2 % der Gesamtfläche des zu beplanenden Gebietes betrifft, ist das vorstehende Argument wenigstens als zweifelhaft einzustufen.
Es ist insgesamt nur schwer vorstellbar, dass lediglich 1,2 % einer Fläche deren Gebietscharakter so verändern könnte.
Dieses wird noch unverständlicher, wenn man bedenkt, dass das Baurecht grundsätzlich kirchliche Nutzung vorsieht und ein Ausschluss dieser Nutzung nur durch Satzung möglich ist, in diesem Fall durch Bebauungsplan.
Aber auch dieses Vorgehen darf die Grundrechte aus Artikel 4, der freien und ungestörten Glaubensausübung, nicht entgegenstehen.
Die Vorschrift des § 1 Abs. 6 Nr. 6 des Baugesetzbuches sieht gerade vor, dass bei Aufstellung der entsprechenden Bauleitpläne die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge zu berücksichtigen sind.
Dieses ist hier nach diesseitiger Auffassung gerade nicht geschehen.
Es gibt in der Begründung zu dem Entwurf des Bebauungsplans 370 keine explizite Argumentation, warum kirchliche Nutzung nicht möglich sein soll.
Schließlich bleibt zu fragen, ob diese Frage der Berücksichtigung der festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge von Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Bauleitplanung überhaupt thematisiert wurde, was nach § 1 des Baugesetzbuches zwingend erforderlich gewesen wäre.
Allein dieser Umstand könnte zur Unwirksamkeit des gesamten Verfahrens führen.
So wäre aus unserer Sicht zu prüfen gewesen, ob wir als Religionsgemeinschaft und Mitglied des BFP, mithin einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht unter diesen gesetzlich normierten Schutz fallen und angehört werden hätten müssen.
In jedem Fall sind wir eine grundgesetzlich geschützte Religionsgemeinschaft, wie viele andere übrigens auch, so dass wir keinen Sonderstatus beanspruchen, aber eben auch nicht sachfremd benachteiligt oder diskriminiert werden wollen.
Allein die fehlende Prüfung und explizite Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes könnte aus unserer Sicht ein weiterer Grund für die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans sein.
Auch sollte nicht verschwiegen werden, dass ausgerechnet dort, wo die kirchliche Nutzung eines Teilgebietes verkehrstechnisch am besten geeignet ist, nämlich in der Stadt, wird gerade diese Nutzung unbegründet ausgeschlossen.
Dieses könnte in einer Gesamtschau möglicherweise sogar zum unzulässigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht der Religionsausübung, mithin Artikel 4 Abs. 2 des Grundgesetzes führen.
Die Ausübung der Religion kann die Stadt einem Eigentümer eines Grundstücks nämlich gerade nicht einschränken oder gar verbieten.

V. Vertrauensschutz
Eingangs dieses Punktes darf kurz auf den historischen Ablauf hingewiesen werden, dass nämlich die Stadt Osnabrück das Gelände uns zum Kauf angeboten hat und dieses in Kenntnis unserer Pläne geschah.
Die Tatsache, dass uns Zusagen hinsichtlich des angedachten Bebauungsziels gemacht wurden, die dann politisch per Bebauungsplan gekippt werden sollen, wird kaum mehr Investoren an den Standort Osnabrück locken, da diese ähnliche Szenarien zumindest in Betracht ziehen müssen und die Stadt möglicherweise nicht als verlässlicher Partner wahrgenommen wird.
Dieses wird letztlich wohl auf dem Rücken aller Bürger ausgetragen, denn es steht zu vermuten, dass potenzielle Arbeitsplätze durch die zumindest als Möglichkeit in Betracht zu ziehende Verunsicherung potenzieller Investoren nicht geschaffen werden.
Damit wurde ein Paradoxon geschaffen, denn die Stadt Osnabrück bzw. der Rat der Stadt Osnabrück wollte doch gerade höhere Steuereinnahmen generieren, verunsichert aber durch diese Vorgehensweise mutmaßlich interessierte Investoren.
Mehrfach wurde zudem auf die Mitgliederzahl unserer Gemeinde hingewiesen und diese in Relation zum Erfordernis des Bauvorhabens gebracht.
Es mutet schon merkwürdig an, derartige Zusammenhänge schaffen zu wollen, denn die Mitgliederzahl eines Vereins dürfte wohl kaum ein belastbares und vor allem gesetzlich normiertes Kriterium für die Größe des Bauvorhabens sein.
So wird bei einem Fußballverein, der ein neues Stadion bauen will, wohl kaum die Mitgliederzahl als Bezugsgröße zum angedachten Bauvorhaben dienen können.
Es gibt genügend Fußballvereine, bei denen die Stadien weitaus mehr Menschen fassen können, als sie Mitglieder haben.
Das Erfordernis, Plätze für Besucher, die Nichtmitglied des jeweiligen Vereins sind, trifft auch auf Religionsgemeinschaften zu.
Im Umkehrschluss, wenn man also der Argumentation des unzulässig dargestellten Zusammenhangs folgen würde, dürfte ein Fußballverein mit 150.000 Mitgliedern für sich beanspruchen, ein mindestens ebenso großes Stadion bauen zu dürfen.
Dieser Zusammenhang ist also evident falsch.
In der Bewertung ist daher festzustellen, dass die gesamte Vorgehensweise der Stadt Osnabrück als wenigstens fragwürdig einzustufen ist und im Falle des Beschlusses des vorgelegten Entwurfs zum Bebauungsplan 370 rechtlich überprüft werden wird.

VI. Schlussbemerkung
Der Entwurf des Bebauungsplans 370 sowie das gesamte Verfahren stellen sich aus unserer Sicht aus mehreren Gesichtspunkten als rechtswidrig und nicht korrekt dar.
Folglich kann und sollte der Rat der Stadt Osnabrück den Bebauungsplan in dieser Form nicht beschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Vorstand

05.04.2016

Demo gegen Bebauungsplans Nr. 370

15.03.2016

Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.370

Am Donnerstag den 17.03.16 berät der Stadtrat der Stadt Osnabrück den Entwurf des Bebauungsplans Nr.370, der weitgehende Veränderungen des §8 BauNVO vorsieht.

Diese Änderungen würden insbesondere und vor allem unser Projekt, mithin den Bau eines christlichen Kulturzentrums betreffen.

Wir beziehen hiermit im Vorfeld Stellung dazu, um darauf hinzuweisen, dass es vor dem Kauf der alten Güterabfertigung mehrere Anzeichen gab, die die Annahme rechtfertigten, eine Zusage für unser Bauvorhaben zu bekommen.

Vorausschickend sei gesagt, dass der Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 370 explizit eine kirchliche und gewerbliche Nutzung nicht nur genehmigt, sondern sogar vorsieht.

Die Vorschrift des §8 BauNVO räumte uns das Recht ein, unser Bauvorhaben in einem Gewerbegebiet zu verwirklichen.
Die Veränderungen des §8 BauNVO nehmen uns ganz gezielt dieses Recht und kommen einer feindlichen Übernahme gleich.

Diese Veränderungen verbieten sämtliche Punkte, die uns unsere Einnahmen und somit unsere Liquidität gesichert haben.

Dazu gehört exemplarisch angeführt die Vermietung von Lagerplätzen und Raum für Fuhrunternehmen.

Da wir für unser Projekt mittlerweile ca. 2 Mio € (1,5 Mio Einkaufspreis des Grundstücks zuzüglich Renovierungsarbeiten) ausgegeben haben, empfinden wir die Veränderungen des §8 BauNVO als unzumutbar und verletzt aus diversen Gesichtspunkten unsere Rechte und somit auch geltendes Recht.

Dieses ist vor allem vor dem Hintergrund des bereits angeführten Aufstellungsbeschlusses zu sehen.

1. Es war das Bauamt selbst, das uns das Grundstück der alten Güterabfertigung vorgeschlagen hat, nachdem wir unser Projekt ausführlich beschrieben haben.

2. §8 BauNVO bestätigt, dass eine kirchliche, kulturelle und soziale Nutzung auf einem Gewerbegebiet durchaus zulässig ist.

3. Der gesamte Stadtrat hat unserem Bauvorhaben indirekt zugestimmt, indem er auf das Vorkaufsrecht verzichtet hat.
Dieses geschah in vollem Bewusstsein der Kenntnis eines 8-seitigen Informationsschreibens, das an alle Fraktionen geschickt wurde.

Dort wurde klar gesagt wer wir sind und was für ein Projekt wir planen.

Wir appellieren an alle Politiker, sich gegen die Veränderungen des §8 BauNVO auszusprechen, da wir von einem Vertrauensschutz ausgehen.
Könnten wir das nicht, dann müssten wir schlussfolgern, dass die Stadt Osnabrück uns bewusst über die “Verfügbarkeit des Grundstückes zur kirchlichen Nutzung” getäuscht hat.

16.02.2016

Diskussion um die “Lebensquelle” in Osnabrück

Ein offener Brief vom BFP (Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR)

24.01.2016

Stellungnahme der Evangelischen Freikirche „Lebensquelle“ e.V. zum Dokumentar-Film „Seelenfänger Lebensquelle – Eine christliche Parallelwelt in Osnabrück“ von Marcel Trocoli Castro vom 19.01.2016

Der sogenannte Dokumentar-Film über die Evangelische Freikirche „Lebensquelle“, der am 19.01.2016 zum ersten Mal in der Lagerhalle ausgestrahlt wurde, soll nach Angaben des Journalisten Marcel Trocoli Castro aufklären und informieren. Angeblich sollen dabei die Machenschaften unserer Kirchengemeinde aufgedeckt werden.

Unser Jugendpastor Artur Warkentin, der uns an diesem Abend vertreten hat, bejahte richtigerweise, dass einige Inhalte des Films unseren Glauben korrekt widergeben. So glauben wir unter anderem an Wunderheilungen und Befreiungen von Abhängigkeiten durch Gottes Eingreifen. Wir glauben auch an das Wirken des Heiligen Geistes, welches auch durch Geistesgaben zum Ausdruck kommen kann. Des Weiteren glauben wir an die Existenz des Teufels.

Da aus dem Film jedoch auch sehr viele schwere Vorwürfe gegen unsere Gemeinde hervorgehen, ist es das Ziel dieser Stellungnahme diese Vorwürfe zu wiederlegen. Es wird bereits im Titel des Dokumentar-Films deutlich („Seelenfänger Lebensquelle“), dass Herr Trocoli Castro weder eine neutrale noch eine objektive Herangehensweise gewählt hat, über uns zu berichten. Es ist sogar von einer Entlarvung die Rede, weil wir uns angeblich abschotten und einen Kontakt zur Außenwelt vermeiden. Dies ist aber mitnichten der Fall. Wenn wir uns abschotten wollen würden, dann hätten wir mit großer Sicherheit kein Gebäude in der Stadtmitte gewählt. Des Weiteren sind all unsere Veranstaltungen öffentlich und für jeden zugänglich. Es kann jeder selbst entscheiden, wann er kommen und wann er gehen will. Auch Herr Trocoli Castro wurde eingeladen unsere Veranstaltungen zu besuchen. So warf Herr Trocoli Castro uns während der Podiumsdiskussion vor, unsere Veranstaltungen nicht filmen zu dürfen. Richtig ist jedoch, dass über uns veröffentlichte Aufnahmen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. So haben wir Herrn Trocoli Castro vorgeschlagen, dass er bei uns filmen darf und dies auch veröffentlichen kann, wenn wir im Vorfeld die Aufnahmen einsehen können. An diese wollte sich Herr Trocoli Castro aber nicht halten. Denn uns ist sehr wohl bewusst, dass Herr Trocoli Castro die Absicht verfolgt, uns in negatives Licht zu stellen und die Aufnahmen gezielt so darzustellen, dass sie am Ende gegen uns sprechen. An dieser Stelle stellt sich uns die Frage, wie jemand über uns aufklären kann, wenn er nie unsere Gottesdienste oder Veranstaltungen besucht hat.

Des Weiteren werden sogenannte „Aussteiger“ interviewt, die im Dokumentar-Film zum Teil unkenntlich gemacht wurden, uns aber bekannt sind. So sind einige von ihnen bereits psychisch belastet zu uns gekommen. Da wir hauptsächlich aus einem ehrenamtlichen Engagement aktiv sind, können wir nicht rund um die Uhr für Menschen da sein, die unsere Hilfe benötigen und kommunizieren dies auch genauso. Wenn Menschen nichtsdestotrotz Enttäuschung erleben, tut uns dies sehr leid. Insbesondere dann, wenn ehemalige Besucher uns den Rücken kehren und bewusst Lügen über uns verbreiten. Diesen Menschen begegnen wir dennoch mit Respekt und Achtung. Die meisten von den sogenannten „Aussteigern“ waren ohnehin keine Mitglieder bei uns, sondern haben lediglich unsere Gottesdienste und Veranstaltungen besucht. So hat beispielsweise ein sogenannter „Aussteiger“ davon berichtet, dass in unserer Gemeinde „blinder Gehorsam“ gelehrt wird und man dies tun soll, was die Leiter von einem erwarten. Hier trifft jedoch genau das Gegenteil zu. Wir weisen explizit darauf hin, dass unsere Mitglieder und Besucher sehr wohl darüber nachdenken sollen, was die Bibel lehrt und selbst zu der Entscheidung kommen sollen, wie sie daraufhin handeln sollen. Es wird von keinem Mitglied oder Besucher gefordert dies oder jenes zu tun. Dies betrifft auch den finanziellen Teil. Es ist richtig, dass wir als Freikirche und als Verein von den Beiträgen und Spenden der Mitglieder und Besucher finanziert werden. Wir fragen uns allerdings, was daran so verwerflich sein soll, da dies auch in anderen Vereinen so gehandhabt wird.

Ferner werden uns noch weitere skurrile Vorwürfe von den „Aussteigern“ gemacht, die wir mit aller Ausdrücklichkeit abstreiten und ablehnen. So sind die männlichen Mitglieder keine „Kleistermaschinen“ und die weiblichen Mitglieder keine „Gebärmaschinen“. Im Durchschnitt haben die Familien bei uns drei bis vier Kinder. Auch an dieser Stelle fragt man sich wie repräsentativ die Aussage eines „Aussteigers“ sein kann, der uns diesen Vorwurf macht.

Im Dokumentar-Film soll des Weiteren der Eindruck vermittelt werden, dass wir in einer „Parallelwelt“ leben und unsere Mitglieder dazu auffordern sich von der Außenwelt abzukapseln. Dies ist wieder eine haltlose Lüge und soll nur dazu dienen ein komplett falsches Bild über uns darzustellen. In unserer Kirchengemeinde ist eine Vielfalt von Menschen zu finden, die sich integrieren und alles andere als isoliert leben. So werden Sie bei uns Studenten, Auszubildende, Erzieher, angehende Lehrer, im allgemeinen Menschen mit ganz gewöhnlichen Berufen vorfinden, die alle ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Des Weiteren gehören unsere Mitglieder und Besucher verschiedenen Nationalitäten an und nicht nur die der russischen.

In der Reportage werden Videos eingespielt, die keinen Zusammenhang mit unserer Gemeinde haben und somit zweckentfremdetes Material darstellen. Zum Beispiel unterscheidet sich die Pfingstgemeinde in Molbergen, die unter anderem nicht dem BFP angehört, von unserer Gemeinde in dem Punkt, dass sie keine Verhütungsmittel verwenden dürfen, wir dies aber nicht ablehnen. Außerdem werden Videos aus den USA, Afrika und Riga gezeigt, die keine konkreten Aussagen über unsere Gemeinde hier in Osnabrück machen können.

Was die Wohngemeinschaft „Arche“ in Dissen betrifft, ist sie sehr offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem AMEOS Klinikum. Menschen, die abhängig von Drogen sind und in die Wohngemeinschaft der „Arche“ aufgenommen werden wollen, wird nahe gelegt sich zunächst einer Entgiftung zu unterziehen. Natürlich muss dies nicht im AMEOS Klinikum erfolgen. In der „Arche“ wollen wir ihnen daraufhin eine gesunde Gemeinschaft bieten. Als Kirchengemeinde unterstützen wir die „Arche“ finanziell regelmäßig. Im Allgemeinen zeigen verschiedene Statistiken auf, dass die Rückfallquote von ehemals drogenabhängigen Menschen sehr hoch ist. Bei uns fallen maximal 20 % in das alte Suchtverhalten zurück.

Zudem legen wir viel Wert auf eine liebevolle Erziehung unserer Kinder. Um sie darin zu fördern zu starken Persönlichkeiten heranzuwachsen, vermitteln wir ihnen Werte, die aus der Bibel hervorgehen. Bei den Royal Rangern, wie bei Pfadfindern üblich, werden die Kinder vermehrt in Kontakt mit der Natur gebracht. Auf dem letzten Bundescamp der Royal Ranger gab es rund 15000 Teilnehmer (http://bundescamp.de/). Diese Zahl macht deutlich, dass unser Royal-Ranger-Stamm keine kleine Gruppe ist, sondern weltweit verbreitet. Gänzlich falsch wurde in der Reportage dargestellt, dass wir unsere Kinder unter Druck setzen oder sogar schlagen. Unsere Kinder dürfen frei entscheiden welche sozialen Kontakte sie haben und was sie glauben.

Kritik wird auch geübt, weil wir der Meinung sind, dass den Eltern in erster Linie die Aufgabe der Sexualaufklärung obliegt. Sexualaufklärung zählen wir zur Aufgabe der Erziehung durch die Eltern (BGB § 1626 ). Natürlich kann der Sexualunterricht in entsprechendem Alter dazu beitragen.

Wer behauptet, dass wir eine Sekte sind, sollte wissen, dass ein Sektenbeauftragter uns bereits geprüft und bestätigt hat, dass wir keine Sekte sind. Auch Herrn Trocoli Castro befragte einen Sektenbeauftragten. Dieser kann aber keine Aussage zu unserer Gemeinde machen, da er uns gar nicht kennt.

Wenn sie sich selbst davon überzeugen wollen, dass wir eine normale Kirche und all die Vorwürfe haltlos sind, dann kommen sie doch in unseren Gottesdienst und machen sich ihr eigenes Bild.

Evangelische Freikirche „Lebensquelle“

05.11.2015

Stellungnahme zur Sitzung des Rates der Stadt Osnabrück vom 03.11.2015

Wir als evangelische Freikirche Lebensquelle würden nachfolgend gern die derzeit in Rede stehenden Sachverhalte und deren Bewertung aus unserer Sicht schildern. Zunächst muss erwähnt werden, dass die Kommunikation suboptimal war und hier auf beiden Seiten erhebliches Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Wir als Eigentümer der Güterabfertigungshalle haben alle Parteien zu Gesprächen eingeladen, leider ohne die gewünschte Resonanz. Auf unsere Einladungen hin haben wir schriftliche Absagen bekommen. In den wenigen Gesprächen, die geführt wurden, hatten wir ausdrücklich erwähnt, dass wir an einer Alternative beziehungsweise einem Grundstückstausch nicht interessiert sind. Wir haben diese Haltung explizit und sachlich fundiert begründet. Bedauerlicherweise mussten wir wieder einmal feststellen, dass unsere sachlich und argumentativ begründete Meinung nicht ernst genommen und ihr auch nicht viel Wert beigemessen wird. Es fand eben kein fairer Dialog statt, was nicht zuletzt daran festgemacht werden kann, dass unser Dasein als solches seitens einiger Politiker in Frage gestellt wird. Auf so einer Basis ist keine konstruktive Diskussion mit dem Ziel, das Gemeinwohl zu stärken, aber auch die Daseinsberechtigung der kleineren nicht zu vergessen, möglich.

Aufgrund einiger Bemerkungen einzelner Politiker stellen wir nun nochmals klar, wer wir sind. Wir sind eine ständig wachsende Integrationsgemeinde mit mehreren Nationalitäten und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, zu dem wir gehören, vereinen sich 778 Gemeinden mit ca. 120.000 Mitgliedern deutschlandweit. Unsere gegenwärtige Situation zeigt uns, dass wir bei 650 Gemeindebesuchern mit rund 30 Parkplätzen auskommen müssen und dass wir auch weiterhin zentral bleiben müssen, da die meisten Gemeindebesucher auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind. Diese Fakten waren uns im Vorfeld schon bewusst und wir haben auch unter anderem aus diesem Grund ganz bewusst ein zentralliegendes Grundstück gewählt.

Wir hoffen darauf, dass wir in Zukunft fair wahrgenommen und auch als evangelische Freikirche in der Öffentlichkeit angenommen werden. Natürlich wünschen wir uns eine offene und vor allem faire Diskussion, die sich auch im fairen Umgang widerspiegelt. Wir jedenfalls sind auch weiterhin für konstruktive Gespräche offen, um ein friedliches und konstruktives Miteinander in 0snabrück gemeinsam zu gestalten. Miteinander in respektvollem Umgang- nicht gegeneinander!